Nach dem Umzug wartet der Gang zum Bürgeramt: Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich am neuen Wohnort anmelden – und dafür brauchen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung. Dieser Ratgeber erklärt Fristen, Pflichtangaben, Kosten und was Sie mitbringen müssen.

Nach dem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Dafür brauchen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Vermieter. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Ort – eine separate Abmeldung ist nicht nötig. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Die Anmeldefrist gilt bundeseinheitlich seit dem 1. November 2015. Häufig kursierende Angaben von „einer Woche“ sind überholt.
Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Einzug bei der Meldebehörde – dem Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt – anmelden.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur am neuen Wohnort an. Die neue Behörde informiert die alte automatisch.
Eine gesonderte Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Ihr Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer, bei Untermiete auch der Hauptmieter – muss Ihnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Diese Bescheinigung legen Sie bei der Anmeldung vor.
Tipp: Bitten Sie frühzeitig um die Bescheinigung, um zusätzliche Behördengänge zu vermeiden. Ein Muster (Empfehlung des AMÖ) stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Personalausweis oder Reisepass, die Wohnungsgeberbescheinigung und das ausgefüllte Meldeformular.
Viele Bürgerämter arbeiten nur mit Online-Termin. Buchen Sie ihn frühzeitig, damit Sie die Frist einhalten.
Die An-/Ummeldung ist in der Regel gebührenfrei – auch die Adressänderung im Personalausweis.
Zunehmend gibt es die elektronische Wohnsitzanmeldung (wohnsitzanmeldung.gov.de) ganz ohne Behördengang.
Ihr Vermieter muss Ihnen den Einzug bestätigen. Damit das schnell geht, stellen wir Ihnen eine fertige Vorlage bereit – einfach ausdrucken, vom Wohnungsgeber ausfüllen lassen und beim Bürgeramt vorlegen.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Einzug bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Diese Frist gilt bundeseinheitlich seit dem 1. November 2015. Ältere Angaben von „einer Woche“ sind überholt.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Sie melden sich nur am neuen Wohnort an – die neue Meldebehörde informiert die alte automatisch. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (Vermieter, Eigentümer, bei Untermiete auch der Hauptmieter) über Ihren Einzug. Er muss sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch ausstellen. Sie enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des Vorgangs mit Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Bei der Anmeldung legen Sie sie vor.
Die An-/Ummeldung ist in der Regel kostenlos, auch die Adressänderung im Personalausweis. Wer sich zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert allerdings ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Bei geringer Verspätung fallen in der Praxis oft nur kleine Beträge an.
Stand der Angaben: Juli 2026. Örtlich sind Abweichungen möglich; im Zweifel bei der zuständigen Meldebehörde erfragen. Ohne Gewähr.
Wir organisieren Ihren Umzug und denken an die wichtigen Schritte mit. Rufen Sie uns an unter +49 5251 875000 oder stellen Sie Ihre Anfrage online.