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RatgeberLesezeit ca. 4 Min.

Ummeldung nach dem Umzug
& Wohnungsgeberbescheinigung

Nach dem Umzug wartet der Gang zum Bürgeramt: Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich am neuen Wohnort anmelden – und dafür brauchen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung. Dieser Ratgeber erklärt Fristen, Pflichtangaben, Kosten und was Sie mitbringen müssen.

Historisches Rathaus an einem Stadtplatz – Ummeldung beim Bürgeramt nach dem Umzug
Ab ins Bürgeramt: Nach dem Einzug ist die Anmeldung am neuen Wohnort Pflicht.

2 Wochen
Frist zur Anmeldung (§ 17 BMG)
§ 19 BMG
Wohnungsgeberbescheinigung
bis 1.000 €
Bußgeld bei Versäumnis
meist 0 €
die An-/Ummeldung ist kostenlos

Wie melde ich mich nach dem Umzug um?

Nach dem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Dafür brauchen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Vermieter. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Ort – eine separate Abmeldung ist nicht nötig. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Frist: zwei Wochen nach dem Einzug

Die Anmeldefrist gilt bundeseinheitlich seit dem 1. November 2015. Häufig kursierende Angaben von „einer Woche“ sind überholt.

Zwei Wochen Zeit

Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Einzug bei der Meldebehörde – dem Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt – anmelden.

Nur anmelden, nicht abmelden

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur am neuen Wohnort an. Die neue Behörde informiert die alte automatisch.

Abmeldung nur im Sonderfall

Eine gesonderte Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Die Wohnungsgeberbescheinigung (§ 19 BMG)

Ihr Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer, bei Untermiete auch der Hauptmieter – muss Ihnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Diese Bescheinigung legen Sie bei der Anmeldung vor.

Tipp: Bitten Sie frühzeitig um die Bescheinigung, um zusätzliche Behördengänge zu vermeiden. Ein Muster (Empfehlung des AMÖ) stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Diese Pflichtangaben gehören hinein

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Art des Vorgangs mit Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

So läuft die Anmeldung ab

1

Unterlagen mitbringen

Personalausweis oder Reisepass, die Wohnungsgeberbescheinigung und das ausgefüllte Meldeformular.

2

Termin sichern

Viele Bürgerämter arbeiten nur mit Online-Termin. Buchen Sie ihn frühzeitig, damit Sie die Frist einhalten.

3

Meist kostenlos

Die An-/Ummeldung ist in der Regel gebührenfrei – auch die Adressänderung im Personalausweis.

4

Online geht auch

Zunehmend gibt es die elektronische Wohnsitzanmeldung (wohnsitzanmeldung.gov.de) ganz ohne Behördengang.

Bußgeld bei Versäumnis

  • Wer sich zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG).
  • Bei geringer Verspätung fallen in der Praxis oft nur kleine Beträge an; für Scheinanmeldungen drohen bis zu 50.000 Euro.
  • Auch der Vermieter kann belangt werden, wenn er die Bescheinigung nicht ausstellt.

Wohnungsgeberbescheinigung: Vorlage zum Download

Ihr Vermieter muss Ihnen den Einzug bestätigen. Damit das schnell geht, stellen wir Ihnen eine fertige Vorlage bereit – einfach ausdrucken, vom Wohnungsgeber ausfüllen lassen und beim Bürgeramt vorlegen.

  • Alle vier Pflichtangaben nach § 19 BMG
  • Mit korrekter Frist (zwei Wochen)
  • Zum Ausdrucken und Ausfüllen – kostenlos

Wohnungsgeberbescheinigung als PDF herunterladen

Vorschau der Wohnungsgeberbescheinigung (Muster nach § 19 BMG) zum Ausfüllen

Häufige Fragen zur Ummeldung

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit für die Ummeldung?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Einzug bei der Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Diese Frist gilt bundeseinheitlich seit dem 1. November 2015. Ältere Angaben von „einer Woche“ sind überholt.

Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Sie melden sich nur am neuen Wohnort an – die neue Meldebehörde informiert die alte automatisch. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (Vermieter, Eigentümer, bei Untermiete auch der Hauptmieter) über Ihren Einzug. Er muss sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch ausstellen. Sie enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des Vorgangs mit Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Bei der Anmeldung legen Sie sie vor.

Was kostet die Ummeldung und was passiert bei Versäumnis?

Die An-/Ummeldung ist in der Regel kostenlos, auch die Adressänderung im Personalausweis. Wer sich zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert allerdings ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Bei geringer Verspätung fallen in der Praxis oft nur kleine Beträge an.

Stand der Angaben: Juli 2026. Örtlich sind Abweichungen möglich; im Zweifel bei der zuständigen Meldebehörde erfragen. Ohne Gewähr.

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