Deutschland führt neue COVID-Vorschriften ein
Die deutsche Regierung hat strengere Testanforderungen für COVID-19 bei der Einreise in das Land eingeführt, die am Sonntag, den 1. August, in Kraft traten.
Wie der deutsche Wanderverband AMO berichtet, hat die Regierung die bisherigen drei Länderkategorien durch nur noch zwei Risikokategorien für weltweite Regionen ersetzt, nämlich „Hochrisikogebiete“ und „Gebiete mit besorgniserregender Variante“. Alle Einreisenden, die älter als zwölf Jahre sind, müssen einen vollständigen Impfschutz, einen Nachweis über die Genesung von COVID oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die bisherige Vorschrift für Flugreisende gilt nun auch für die Einreise mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff.
Fahrer und Besatzungen von Umzugs- und Transportunternehmen sind von der Nachweispflicht und der Verpflichtung zur Registrierung/Selbstisolierung ausgenommen, es sei denn, sie reisen aus einem „Gebiet mit besorgniserregender Variante“ ein; in diesem Fall gelten wesentlich strengere Vorschriften. Das Verbot von Transporten aus virusverseuchten Gebieten bleibt bestehen. Außerdem drohen Transportunternehmen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 25.000 € für eklatante Verstöße.
Das Robert Koch-Institut wird die Länderkategorien weiterhin wöchentlich auf seiner Website veröffentlichen.