Gemäß den aktuellen Corona-Regelungen sind Aufenthalte in Hotels und Serviced Apartments in Deutschland zu privaten oder geschäftlichen Zwecken nach der 2G-Regelung („geimpft“ oder „genesen“) oder der 3G-Regelung („geimpft“ oder „genesen“ oder „getestet“) erlaubt.
Die Durchsetzung der 2G /3G-Regeln ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, bitte informieren Sie sich hier über die Einzelheiten. Dementsprechend können die Beherbergungsbetriebe den Check-in nicht akzeptieren, wenn die 2G/3G-Anforderungen nicht erfüllt sind. PCR-Tests oder offizielle Antigentests können beim Check-in in die Unterkunft verlangt werden.
Die aktuellen Vorschriften können sich jederzeit nach Ermessen der Regierung ändern; daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren.
Welche COVID-19-Impfstoffe sind in Deutschland anerkannt?
Es gibt derzeit vier in der EU zugelassene Impfstoffe, die in Deutschland verwendet werden:
– Comirnaty® (BioNTech)
– Spikevax® (Moderna)
– Vaxzevria® (AstraZeneca)
– Janssen® (Johnson & Johnson)
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte das Paul Ehrlich Institut.
Personen, die mit zwei verschiedenen Impfstoffen geimpft wurden, gelten als vollständig geimpft, wenn:
- die verwendeten Impfstoffe von den Behörden in Deutschland und der EU (EMA) zugelassen sind und
- die Impfstoffe in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften verabreicht wurden.
Personen, die mit anderen Impfstoffen geimpft wurden, die derzeit in Deutschland nicht anerkannt sind, gelten NICHT als geimpft.
Was ist ein Impf- oder Genesungsnachweis?
Der Impfnachweis muss in Form eines anerkannten Zertifikats, z. B. EU Digital COVID Certificate oder eines anderen Impfnachweises, dokumentiert werden. Der Impfnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Datum der Impfung und den verwendeten Impfstoff enthalten; Fotos von schriftlichen Nachweisen werden in der Regel nicht als Nachweis in digitaler Form akzeptiert.
Nachweis der Genesung: In der Regel muss ein Genesungsnachweis in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden, und zwar nur für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Generell ist die Einreise nach Deutschland zu Geschäftszwecken in den folgenden Fällen erlaubt:
Bitte beachten Sie, dass für die Buchung von Hotels / vorübergehenden Unterkünften andere Regelungen gelten können (2G / 3G-Regelung wie oben beschrieben).