Eine Versicherung kostet Geld. Keine Versicherung kann Vermögen kosten.
Das kann passieren:
Selbst bei größter Sorgfalt des Unternehmens kann das Umzugsgut beschädigt werden. Vor allem die unterschiedlichen Transportmittel, wie sie häufig bei Umzügen ins Ausland eingesetzt werden, erhöhen das Schadensrisiko.
Das sollten Sie wissen:
Geht etwas zu Bruch oder verloren, haftet Ihr Möbelspediteur gesetzlich nur begrenzt. Und in bestimmten Fällen haftet er gar nicht, z.B. bei unabwendbaren Ereignissen. Im Extremfall bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Das können Sie tun:
Mit der richtigen Umzugsversicherung senken Sie das Kostenrisiko bei Transportschäden oder Verlust des Umzugsguts.
Der Comfortschutz (Neuwert – volle Deckung)
Versicherungsschutz mit Grunddeckung zuzüglich:
All-Gefahren-Deckung
- u.a. Beschädigungs-, Bruch- und Teilverlustrisiken
- für Antiquitäten
- Bruchempfindliche Gegenstände sind ohne Prämienzuschlag mitversichert
- Entschädigungsklausel
- Ersatz auf Zeitwert- bzw. Neuwertbasis
Gegenstände müssen zum vollen Wiederbeschaffungswert am Bestimmungsort versichert werden. Mit Hilfe eines detaillierten Wertbestimmungsformulars können Sie einfach eine Liste Ihres Umzugsgutes sowie deren Wiederbeschaffungswert notieren.
Ihre Güter sind am Bestimmungsort. Und jetzt?
- Überprüfen Sie Ihr Umzugsgut sorgfältig
- Erkennbare Schäden müssen sofort am Umzugstag auf dem Arbeitsschein notiert werden
- Äußerlich nicht erkennbare Schäden (an verpacktem Umzugsgut) müssen innerhalb 14 Tagen nachgemeldet werden
Ihr Umzugsgut muss länger als erwartet eingelagert werden?
- Eine Verlängerung der Lagerdauer über 120 Tage hinaus ist gegen einen Aufpreis problemlos möglich
- Informieren Sie unser Umzugsteam rechtzeitig. Für Sie organisieren wir dann die gewünschte Lagerdauerverlängerung
Ihre Güter wurden beschädigt?
- Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf
Ist ein Schadenfall eingetreten, handeln wir sofort. Eine umgehende Schadenmeldung mit vollständigen Unterlagen erleichtert uns die schnelle und reibungslose Abwicklung.
Das gehört zu einer vollständigen Schadensanzeige:
- Schadensmeldung innerhalb der Frist
- Fotodokumentation des Schadens
- Deklaration der Transportversicherung (Versicherungszertifikat)
- Bescheinigte Schadensmeldung/ Schadensprotokoll
- Schadensrechnung bzw. Kostenvoranschläge für Reparaturen
- Bestätigung für beantragte Lagerdauerverlängerung
- Zustandsbericht bei KFZ-/Motorradtransporten
Vor Transportbeginn erstellen Sie für den Möbelspediteur eine wertmäßige Inventarliste des gesamten Umzugsgutes. In der Inventarliste bewerten Sie den Wert Ihres Umzugsgutes am Absendeort zuzüglich der Frachtkosten zum Bestimmungsort. Hierbei wählen Sie dann den Versicherungsschutz zu Neuwertberechnung.
Vorteil der Neuwertversicherung
Im Falle eines Totalschadens erhalten Sie selbst bei gebrauchten Gütern eine Entschädigung zum Neuwert ohne Abzug „Neu für Alt“.
Von der Versicherung ausgeschlossene Güter:
Lebende Tiere, Pflanzen, Bargeld, Valoren, Briefmarken, Urkunden, Dokumente, Schmuck, Münzen, Edelsteine, echte Perlen, gemünztes Edelmetall und ähnliche Wertgegenstände.
Welche Schäden sind nicht verischert?
- Schäden, die aus der Beschaffenheit des Umzugsgutes oder dessen mangelhaftem Zustand herrühren, wie z.B. Leimlösungen, Schäden an Polstermöbeln durch verderbliche Güter, Annahme von Gerüchen, innerer Verderb, Fadenbruch und Auslaufen von Flüssigkeiten
- Mechanische, elektrische oder elektronische Störungen
- Bruch, Druckstellen, Verkratzen, Verschrammen und Absplitterungen von selbst verpackten Gegenständen
Ihr Kontakt für Versicherungsfragen
Ihr Ansprechpartner für einen stressfreien Umzug: